Du hast Fragen? Wir haben Antworten! Elterninfos & Allgemeine Fragen
Fragen zu den Prüfungen
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters und nach der Teilnahme an allen erforderlichen Theoriestunden.
Frühestens einen Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters und erst nach Bestehen der Theorieprüfung und der Absolvierung aller erforderlichen Praxisstunden.
Beim Ersterwerb der Klassen B, AM, A1 und A2 darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Beim Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
PS: Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Beim Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
PS: Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
In der Regel zwischen 55-85 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig.
Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Für die theoretische und praktische Prüfung hast du beliebig viele Versuche, es ist jedoch jedes Mal erneut eine Gebühr zu bezahlen.
Fragen zur Probezeit und zu auffälligem Verhalten im Straßenverkehr
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) beginnt die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit.
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war.
Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.
Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.
Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren.
Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
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