AGB
AGB
Im Folgenden finden Sie die Vertragsbedingungen inklusive AGB und Widerrufsbelehrung der ACADEMY Fahrschule DELTA.
I. Vertragsbedingungen
1. Informationen zur Fahrschule
ACADEMY Fahrschule DELTA Fahrschulinhaber: Herr Daniel Dufner, Weinheimer Straße 8 - 10, 68309 Mannheim Telefon: 0621 / 727390-31 Fax: 0621 / 727390-32 info@fahrschuledelta.de
Standort: Weinheimer Straße 8 - 10 68309 Mannheim Aufsichtsbehörde: Stadt Mannheim
Informationen zu unseren derzeit aktuellen Theoriekursen und Zeiten erfahren Sie auf unserer Homepage www.fahrschuledelta.de
2. Informationen zu den Preislisten
Im Folgenden finden Sie unsere aktuellen Preislisten für unsere Seminare, Kurse und die Führerscheinausbildung.
Lernsysteme: LernApp: 150€ Tarif STANDARD | 75€ Tarif SMART | inkl. im Tarif BEST "SPARPAKET" & EXCLUSIV X-PRESS Intensivkurs
Klasse B | B197 | B78 | jeweils auch als BF17
Grundbetrag:
Für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts: 399€ mit Theorie X-PRESS & im Tarif EXCLUSIV 2499€
Sparpaket:
SMART 1399€ | BEST 1999€ | X-PRESS 2499€
Das Sparpaket beinhaltet keine Leistungen wie Fahrstunden oder Ähnliches. Das Sparpaket ist somit auch keine Zahlung, die zur Verrechnung angewendet wird oder als mögliches Ausbildungsguthaben zu verstehen ist. Bei Vertragskündigung wird das Sparpaket aus o.g. Gründen nicht zurückgezahlt.
Vorstellungsentgelte zzgl. amtlicher Gebühren für die Prüforganisationen:
Theoretische Prüfung: 119€ | SMART 59€ | BEST & EXCLUSIV inkl.
Wiederholung der Prüfung: 119€ | SMART 89€ | BEST 50€ | EXCLUSIV 29€
Praktische Prüfung: 199€ | SMART 149€ | BEST 100€ | EXCLUSIV inkl.
Wiederholung der Prüfung: 259€ | SMART 199€ | BEST 149€ | EXCLUSIV 119€
Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule oder unter www.tuev-sued.de eingesehen werden.
Ausbildungsoptionen:
Tarifoption "SPARPAKET" SMART: 1399€ | BEST: 1999€ | EXCLUSIV 2499€
Befähigungsprüfung (intern) Schaltkompetenz B197: 89€ | In den Tarifen SMART, BEST "SPARPAKET" & EXCLUSIV inkl.
Fahrstunden in den Tarifen (zu je 45 Minuten UE in €):
STANDARD - BEST - EXCLUSIV
Fahrstunde Regulär Mo.-Fr.: STANDARD 75€ | SMART 65€ | BEST 60€ | EXCLUSIV 1€
Fahrstunde Samstag: STANDARD 95€ | SMART 85€ | BEST 80€ | EXCLUSIV 1€
Aufpreis je UE für Fremdsprachenausbildung (Englisch) 25€ I Nur im Tarif STANDARD +15€ UE für Schaltfahrzeug I +5€ UE ab 18:00 Uhr
"SPARPAKET" SMART reduziert die ersten 20 Fahrstunden (45 Minuten, Mo.-Fr.) auf 10€. Ab der 21. Fahrstunde gelten die regulären Preise laut Tarif. "SPARPAKET" BEST reduziert die ersten 30 Fahrstunden (45 Minuten, Mo.-Fr.) auf 5€. Ab der 31. Fahrstunde gelten die regulären Preise laut Tarif.
Klasse BE:
Grundbetrag: 699€
Fahrstunde (45 Minuten): 119€
Besondere Ausbildungsfahrten (45 Minuten): 129€
Praktische Prüfung (komplett): 349€
Teilprüfung (praktisch): 199€ | Verbinden/Trennen von Fahrzeugen: 100€
Kurse und Seminare:
B 96: 250€
B 196: 849€
ASF: ab 350€
Converting your License course: 1199€
Auffrischungsfahrten (45 Minuten): 75€
VR-Trainings gemäß Vertragsangaben, allgemeine Session (15 Minuten): 25€
3. Widerrufsbelehrung für online geschlossene Verträge auch über Edoobox
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Dies gilt nicht, wenn die Kurse bereits begonnen haben oder Zahlungen geleistet wurden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung informieren. Sie können dafür die folgende Muster-Widerrufserklärung verwenden: "Hiermit widerrufe ich den von mir am xx.xx.20xx abgeschlossenen Vertrag." Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Folgen des Widerrufs: Bei Widerruf werden erhobene Daten gelöscht und überlassene Unterlagen zurückgegeben. Mit dem Widerruf erlöschen sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
1. Bestandteil der Ausbildung (Führerscheinerwerb)
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt auf Grundlage des Ausbildungsvertrags. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsverordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung: Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs (6) Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Zudem werden 1/2 des geltenden Grundbetrags zur Ausbildungsverlängerung bis zur Abschlussprüfung und längstens um weitere 6 Monate erhoben. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Dies kann per E-Mail, Preisaushang oder die jederzeit einsehbaren, ausgehändigten oder bereits online akzeptierten AGB mit aktuellen Preisangaben erfolgen.
Eignungsmängel des Fahrschülers: Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. In den Tarifen BEST und PREMIUM werden bei Vertragsablauf nach 6 Monaten die Preise aus der dann entsprechend gültigen Preisliste STANDARD zur Verrechnung der Leistungen zugrunde gelegt und im weiteren Ausbildungsverlauf als Grundlage der weiteren Berechnung gesetzt. [Dies gilt nicht bei Neuverträgen mit SPARPAKET oder dem Tarif EXCLUSIV!] Bei Vertragsbeendigung und keiner weiteren Ausbildung kann hier keine Verrechnung stattfinden. Der Vertrag wird mit Beendigung für beide Vertragsparteien beendet. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung.
Die Zahlung der Ausbildungsoption deckt keine Fahrstunden ab und beinhaltet auch keine weitere Leistung! Mit der Ausbildungsoption wird das Vorrecht auf die daraus resultierenden geringeren Preise gesichert und kann auf Wunsch nach 6 Monaten erneut berechnet werden. Vergünstigungen, Gutschriften oder sonstiges entfallen aufgrund Vertragsbeendigung oder -auflösung, bei einer Ausbildungsverlängerung mit verbundenem Tarifwechsel oder vorzeitiger Kündigung/Auflösung/Widerruf des Ausbildungsvertrags und werden weder in Gutschrift noch zur Verrechnung oder Auszahlung gebracht.
2. Entgelte/Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen.
3. Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.
Erhebung von Teilgrundbeträgen bei Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung: Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.
b) Entgelt für Fahrstunden und Leistungen: Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das jeweils eingesetzte Ausbildungsfahrzeug der Klasse, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts durch den Fahrlehrer/die Fahrlehrerin.
Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist: Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung (Schadensersatz) für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von 100 % des Fahrstundenentgeltes des Termins zu verlangen. In den Tarifen BEST und PREMIUM fallen hier pauschal 65€ als Schadensersatz für den Ausfall an. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
c) Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen: Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben. Bei Nichtteilnahme an der jeweiligen gebuchten und terminierten Prüfung wird das volle Vorstellungsentgelt berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunden vor Antritt derselben sowie der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen: Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung: Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
5. Rücktritt und Nicht-Erscheinen zu gebuchten Seminaren und Kursen
Ein Rücktritt von Kursen und Ausbildungen, auch außerhalb von Fahrausbildungen, die über das Buchungstool gebucht werden, ist bis zu sieben (7) Kalendertage vor Beginn kostenlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Ein Rücktritt bedarf der Schrift- oder Textform.
Erfolgt der Rücktritt sieben (7) Tage bis zwei (2) Tage vor Beginn, so werden 50 % des Kursbetrags fällig. Erfolgt der Rücktritt später als zwei Tage vor Beginn, ist der Kurs-/Seminarbetrag zu 100 % fällig, was auch im Fall der Nichtteilnahme oder des vorzeitigen Abbruchs aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen gilt.
Dies gilt insbesondere bei "ASF Seminaren - Aufbauseminar für Fahranfänger". Zudem erfolgt hier eine gesetzliche Ausschlussregelung durch behördliche Vorgaben, bei der die Fahrschule keinen Handlungsspielraum hat und der Schaden nicht abwendbar ist.
6. Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler: a) trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als 3 Monate unterbricht; b) den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat; c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
Textform der Kündigung: Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
7. Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/2 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt. Dies deckt die entstandenen Kosten aus dem Anmeldeprozess. b) 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt. c) Der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung später als vier Wochen nach Vertragsabschluss oder bei bereits begonnener Ausbildung erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten. Bereits registrierte und personalisierte Lehrmedien (Apps) können nicht erstattet werden und werden in voller Höhe berechnet. Der Zugang wird deaktiviert.
8. Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet.
Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
Wartezeiten bei Verspätung:
· Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten.
· Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten.
· Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).
9. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen: a) wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht; b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
Ausfallentschädigung: Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung das Fahrstundenentgelt zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
10. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
11. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung:
· Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, muss der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stelle) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten sowie die Fahrschule verständigen.
· Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
12. Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung: Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
13. Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
14. Zahlungsabwicklung
Die Abrechnung der fälligen Forderungen aus dem Ausbildungsvertrag erfolgt ausschließlich über A-Konto-Zahlungen (Vorkasse) per Überweisung auf das Konto der Fahrschule bei der Sparkasse RNN | IBAN: DE85 6705 0505 0038 9105 07. Nach Ausbildungsabschluss wird eine Endabrechnung erstellt, die alle Leistungen beinhaltet. Überzahlungen werden auf das Konto des Einzahlers zurückgeführt, Unterzahlungen sind binnen 5 Werktagen auszugleichen.
Firmen und/oder andere Rechnungsempfänger können erfasst und als Kostenträger benannt werden.
15. Zustandekommen von Verträgen und Gültigkeit von Online-Verträgen
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Für die meisten Verträge ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Daher können Verträge mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen.
Online-Verträge ohne Unterschrift:
· Formfreiheit: Nach deutschem Recht (§ 311 BGB) sind Verträge auch ohne Unterschrift gültig.
· Willenserklärung: Das Klicken auf Buttons wie „Jetzt anmelden“ gilt als verbindliche Zustimmung.
· Nachweisbarkeit: Bestätigungs-E-Mails oder andere Formen von Bestätigungen, dokumentieren den Vertragsabschluss ausreichend.